Folgende Kriterien müssen erfüllt sein damit Hilfsmittel, Webseiten, Tools, Links, Checklisten etc. (nachfolgend allgemein als «Instrument» bezeichnet) in die Toolbox Agenda 2030 für Unternehmen aufgenommen werden:
- Das Instrument wird vom Bund, einem Kanton, einer Gemeinde, einem nationalen Branchen-/Dachverband oder einem anerkannten Sozialpartner (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände) getragen oder mitgetragen. Das Kriterium ist auch erfüllt, wenn die Trägerschaft in den letzten fünf Jahre von einer Behörde finanziell unterstützt wurde oder Behörden in einem strategischen Gremium der Trägerschaft mitwirken (Einsitz in Verwaltungsrat, Vorstand etc.).
- Die Trägerschaft muss mindestens ein Angebot haben, das Unternehmen kostenlos zur Verfügung steht.
- Das Instrument muss relevant sein im Kontext der Agenda 2030. Dies bedeutet, dass mindestens eines der Entwicklungsziele (SDG) der UNO im Kern betroffen sein muss.
- Es muss ein Bezug zur Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 des Bundes (SNE 2030) bestehen.
- Das Instrument muss im nationalen oder allenfalls im globalen Kontext anwendbar sein. Kantonale oder kommunale Instrumente werden vorläufig nicht in die Toolbox aufgenommen.
- Das Instrument muss laufend aktualisiert werden.