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Ziele und Massnahmen zur Nachhaltigkeit in den Lieferketten

Publikationsdatum: 20. September 2023
Letzte Änderung: 25. September 2024

Beispielziel zu Nachhaltigkeit in den Lieferketten

Bis 2030 setzen wir unsere Sorgfaltsprüfungspflicht über die gesamte Lieferkette um, mit einem Fokus auf unsere schwerwiegendsten Menschenrechtsrisiken.

  • Massnahme 1Internen Prozess zur Sorgfaltsprüfung und nachhaltigen Lieferketten etablieren und Verantwortlichkeiten festlegen

    Identifizieren Sie relevante Interessengruppen und Abteilungen, um sie in den Prozess der Sorgfaltsprüfung und nachhaltigen Lieferketten einzubeziehen.

    Legen Sie klare Richtlinien und Verfahren fest für die Bewertung der Lieferanten und eine kontinuierliche Verbesserung.

    Weisen Sie klare Verantwortlichkeiten zu und etablieren Sie eine regelmässige Kommunikation, um das Bewusstsein für die Bedeutung der Sorgfaltsprüfung und nachhaltiger Lieferketten zu fördern.


  • Massnahme 2Menschenrechts- und Nachhaltigkeitsrisikoanalyse durchführen

    Identifizierung der Risikofaktoren: Konzentrieren Sie die Risikoanalyse auf die potenziellen Auswirkungen des Unternehmens auf die Menschenrechte. Hierfür identifizieren Sie die Risikofaktoren, die in den betreffenden Branchen, Standorten und Geschäftsbereichen des Unternehmens auftreten können.

    Durchführung von Sorgfaltsprüfungsmassnahmen (Due-Diligence-Massnahmen): Führen Sie nach der Identifizierung der Risikofaktoren Sorgfaltsprüfungsmassnahmen durch, um die tatsächlichen Auswirkungen des Unternehmens auf die Menschenrechte zu ermitteln. Dies kann durch interne Bewertungen und Analysen, Interviews mit Interessengruppen sowie Überprüfung von Daten und Dokumenten erfolgen. Auch eine Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten oder externen Partnern kann sinnvoll sein.


  • Massnahme 3Massnahmen zur Adressierung der schwerwiegendsten Risiken entwickeln und umsetzen

    Nach Abschluss der Risikoanalyse können Sie konkrete Massnahmen entwickeln, um die identifizierten Risiken zu minimieren und die Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden. Dies kann beispielsweise durch Änderungen der Geschäftsprozesse, Anpassungen der Beschaffungspraktiken oder durch Schulungen der Mitarbeitenden geschehen. Auch die Zusammenarbeit mit Zulieferern und anderen Partnern spielt hierbei eine wichtige Rolle.


Relevanz & Mehrwert

Unternehmen können durch nachhaltige Lieferketten und menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung dazu beitragen, menschenwürdige Löhne und Arbeitsbedingungen zu fördern sowie Umweltauswirkungen entlang der Lieferketten zu reduzieren. Damit reagieren sie auf die steigenden regulatorischen Anforderungen in der Schweiz und der EU bezüglich menschenrechtlicher Sorgfaltsprüfung, REACH oder RoHS.

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